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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94 (https://dejure.org/1995,9664)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.11.1995 - A 4 S 432/94 (https://dejure.org/1995,9664)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. November 1995 - A 4 S 432/94 (https://dejure.org/1995,9664)
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    Gerichtsverfahrensrecht, Beiziehung und Verwertung von Beweismitteln

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94
    Es wird für ausreichend erachtet, wenn das Gericht den Beteiligten zuvor mitteilt, auf welche einzelnen Erkenntnisse es sich bei seiner Entscheidungsfindung zu stützen gedenkt, was durch Übersendung von Erkenntnismittellisten geschehen kann (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92, InfAuslR 1993, 229 [234]), die Erkenntnismittel (dann) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung macht, die Beteiligten dazu anhört und sofern es sich in dem Urteil auf einzelne Erkenntnisquellen bezieht, diese in den Entscheidungsgründen im einzelnen aufführt.

    Es obliegt daher dem Gericht, die nach seiner Auffassung möglicherweise entscheidungserheblichen Beweismittel herauszufiltern und so genau bezeichnet in das Verfahren einzuführen, daß die Beteiligten tatsächlich die Möglichkeit hatten, sich von ihnen Kenntnis zu verschaffen und zu ihnen Stellung zu nehmen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92, [233], aaO.; BVerwG, Urt. v. 25.9.1984 - 9 C 31.84 -, InfAuslR 1985, 82).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94
    Erkenntnisquellen müssen in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht werden (st. Rspr. d. BVerfG, BVerfGE 70, 180 [189]; Beschl. v. 2.5.1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage 8/1995, 57).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94
    Ansonsten ist der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu entnehmen, daß ein Urteil nur dann an einem Verfahrensfehler leidet, wenn die vom Gericht in das Verfahren eingeführten und die Entscheidung tragenden Erkenntnisquellen im einzelnen weder im Tatbestand noch in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils, sondern lediglich in einer Anlage zur Teminsladung (BVerwG, aaO.) bzw. in der SItzungsnIederschrift über die mündliche Verhandlung aufgeführt werden (vgl. BVerwG - Urt. v. 20.11.1990 - 9 C 72.90 -, BVerwGE 87, 141 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94
    Erkenntnisquellen müssen in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht werden (st. Rspr. d. BVerfG, BVerfGE 70, 180 [189]; Beschl. v. 2.5.1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage 8/1995, 57).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94
    Soweit der Kläger geltend macht, das Verwaltungsgericht hätte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen im einzelnen im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils aufführen müssen, und sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.11.1990 - 9 C 76.90 - stützt, ist dem entgegenzuhalten, daß das Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Urteil eine derartige Aussage nicht getroffen hat.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 31.84

    Antrag eines ghanaischen Staatsangehörigen auf Asyl - Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94
    Es obliegt daher dem Gericht, die nach seiner Auffassung möglicherweise entscheidungserheblichen Beweismittel herauszufiltern und so genau bezeichnet in das Verfahren einzuführen, daß die Beteiligten tatsächlich die Möglichkeit hatten, sich von ihnen Kenntnis zu verschaffen und zu ihnen Stellung zu nehmen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92, [233], aaO.; BVerwG, Urt. v. 25.9.1984 - 9 C 31.84 -, InfAuslR 1985, 82).
  • OVG Sachsen, 18.07.1995 - A 4 S 68/94

    Gruppenverfolgung; Kosovo- Albaner; Ethnische Abstammung; Wehdienstentziehung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94
    Diese Frage ist in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts geklärt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 18.7.1995 - A 4 S 68/94 -, mittlerweile rechtskräftig).
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